Wie abgerechnet wird

transparent

Unsere detaillierte Honorarrechnung (in der Regel monatlich oder quartalsweise) zeigt Ihnen transparent auf, welche Arbeiten wann, von wem und mit welcher Bearbeitungszeit erbracht worden sind.

Auf Wunsch erhalten Sie jederzeit Auskunft über den bereits aufgelaufen Aufwand und Sie können eine Zwischenabrechnung verlangen.

Der vereinbarte Stundenansatz deckt nicht nur den Aufwand des Rechtsanwalts, sondern auch denjenigen des Sekretariats, der nicht verrechnet wird.
Die Spesen (Fahrspesen, Kopien, Porti etc.) werden mittels Spesenpauschale in Rechnung gestellt. Separat zu entschädigen sind einzig Rechnungen Dritter, wie Grundbuchgebühren, Vorschüsse für Gerichtskosten und ähnliches.